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Komm auch Du auf unseren Gutshof!

Immer wieder wird bei uns eine Wohnung frei. 

Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest, wie unsere Genossenschaft funktioniert, 
dann lies bitte hier weiter.

Weiter unten auf dieser Seite findest Du alle wichtigen Informationen, die für alle Wohnungen gelten 
(z.B. Energiestandard, gemeinschaftlich genutzte Flächen, Preiszusammensetzung, Wohnberechtigungsschein)

Freie Wohnungen

Aktuell ist keine Wohnung frei! 

Aber wir haben eine Warteliste.

Wenn Ihr Euch für unseren Gutshof interessiert, dann meldet Euch bitte über unser Kontaktformular

Diese Liste ist nicht vollständig! 
Einige Genossenschaftsmitglieder suchen selbst oder mithilfe eines Maklers einen Nachfolger. 
Wenn Ihr über eine Immobilien-Suchmaschine eine Wohnung in unserem Gutshof gefunden habt, dann wendet Euch bitte an die hier angegebene Kontaktperson. 

25 Schlafen 1

Fast wie in einem Haus

- Maisonette-Wohnung mit 3 Schlaf- und 2 Badezimmern
- Balkon plus Garten
- 97 qm inkl. anteilig Balkon/Garten/Nebenraum
- WBS A erforderlich
klicke auf das Foto für mehr Info

Wichtige Informationen für alle Wohnungen!

Energiestandard: Passivhaus 

Alle Wohnungen auf unserem Gutshof sind besonders energieeffizient gebaut:
die Wände sind sehr stark gedämmt und die Fenster sind 3-fach verglast. 
Das hat zur Folge, dass bei geschlossenen Fenstern und Türen nicht nur Schall draußen bleibt (z.B. Straßenlärm), sondern dass Sommer wie Winter eine angenehme Wohntemperatur herrscht – und das ganz ohne Heizung oder Klimaanlage. 

Viele unserer Wohnungen verfügen nichtmals über eine Heizung, weil diese schlicht und einfach nicht notwendig ist.
Wir haben eine Lüftungsanlage – diese macht tägliches (Stoß-)Lüften unnötig. 

Wer bei uns einzieht, spart sich jährlich einen ganzen Batzen Heizkosten. Und auch der durchschnittliche Stromverbrauch ist hier deutlich geringer als in den meisten anderen Wohnungen. 

Sogar unser Wasser ist „weicher“, als das im Rest vom linksrheinischen Köln, denn wir verfügen über eine hauseigene Entkalkungsanlage 🙂 

Gemeinsam genutzte Flächen: 

Wohnungen in unserem Gemeinschaftsprojekt bietet noch weitere Vorteile,
die im „Preis inbegriffen“ sind. 

Zum Beispiel unser toller, großer Innenhof – mit Spielplatz – der von allen Gutsbewohnern genutzt werden darf. 
Oder der große Gemeinschaftskeller für die Fahrräder – hier ist jede Menge Platz auch für Deinen Drahtesel. 

Zu unserem Projekt gehört auch ein großer Gemeinschaftsraum, den wir für Gemeinschaftsaktivitäten nutzen – und den die Gutsbewohner für ihre private Feiern mieten können. 

Der Preis jeder Wohnung 
setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: 

1) Genossenschaftsanteile:
Pro Quadratmeter zahlt jede Partei einmalig € 500 in die Genossenschaft ein. 

2) Nutzungsentgelt:
Das ist quasi die monatliche Kalt-Miete. Sie heißt bei uns nur anders. 
Je nachdem, ob die Wohnung durch die Stadt Köln gefördert wird (Wohnberechtigungsschein A oder B), oder nicht, unterscheidet sich das Nutzungsentgelt pro Quadratmeter. 

3) Garage:
Zu jeder Wohnung gehört ein Stellplatz in unserer Tiefgarage. Auch wenn Du kein Auto hast, ist der Tiefgaragenstellplatz fester Bestandteil jedes Nutzungsvertrages

4) Keller-Abteil
Nicht jede Wohnung hat ein Keller-Abteil. Einige Wohnungen verfügen (nur) über einen sogenannten „Keller-Ersatzraum“, der sich innerhalb der Wohnung befindet, viele Gutsbewohner finden, dass der ausreicht. Für Fahrräder haben wir einen großen Gemeinschafts-Fahrrad-Keller.

5) Gartenanteil:
Zu den meisten Wohnungen gehört ein Balkon oder ein Garten, welche anteilsmäßig in die Berechnung des Wohnraums einfließen. 

6) Betriebskostenvorschuß:
Wie bei Mietswohnungen üblich, zahlen wir alle monatlich neben der „Kaltmiete“ auch die „Nebenkosten“ für Warmwasser u.v.m. Einmal jährlich gibt es hier eine Nebenkostenabrechnung.  

7) Sonstige monatliche (Sonder-)Zahlungen
Einige Posten der monatlichen Kosten sind zweckgebunden. Aktuell zahlen wir monatlich eine Pauschale für den Gemeinschaftsraum und wir zahlen eine Sonderumlage, da aktuell nicht alle Kosten durch das Nutzungsentgelt gedeckt werden können („Sanierungsumlage“). 

 

Was Ihr über den Wohnberechtigungsschein und über
Möglichkeiten zur Finanzierung der Genossenschaftsanteile wissen solltet: 

70% unserer Wohnungen wurden von der Stadt Köln gefördert, d.h. wir haben für den Bau dieser Wohnungen Gelder von der Stadt Köln erhalten. Als Gegenleistung haben wir uns dazu verpflichtet, den Quadratmeterpreis für diese Wohnungen zu „deckeln“ und es dürfen hier ausschließlich Personen und Familien wohnen, deren Gehalt unter einer gewissen Grenze liegt – sie benötigen also einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS. 

Einige Wohnungen erfordern einen WBS A, andere einen WBS B, je nachdem, wie viel Geld wir für diese Wohnung von der Stadt Köln erhalten haben. 

Viele „Durchschnittsbürger“ haben sich in der Vergangenheit noch nicht mit diesem Wohnberechtigungsschein auseinander gesetzt. Ob genau Du einen Wohnberechtigungsschein erhälst, hängt von mehreren Faktoren ab – und nur die Stadt Köln kann Dir hier Auskunft geben

Aber selbstverständlich haben wir jede Menge Erfahrungen mit Wohnberechtigungsschein-Anträgen, die wir hier gerne mit Dir teilen möchten: 

Ziel der Stadt Köln ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu fördern, so dass auch Menschen und Familien mit einem „normalen“ Geldbeutel in unserer schönen „Stadt mit K“ wohnen können. 

Für den Wohnberechtigungsschein wird das aktuelle Brutto-Einkommen minus Abzüge (Steuern, Werbungskosten u.a.) angeschaut und grob gesagt „durch die Anzahl der Familienmitglieder geteilt“.
Das Vermögen bzw. das Ersparte wird bei der Vergabe des WBS nicht berücksichtigt!

Viele unserer Gutsbewohner waren tatsächlich verwundert, denn sie haben sich gar nicht „bedürftig“ gefühlt – und haben dennoch problemlos einen WBS bekommen. 

Z.B. die Familie mit den 2 kleinen Kindern, deren Vater gerade eine Gehaltserhöhung bekommen hatte – aufgrund der Freibeträge für die Kinder war der WBS B kein Problem. 

Oder die Oma mit der kleinen Rente, die gerade ihr Häusschen verkauft hat – WBS A, weil das Vermögen aus dem Hausverkauf nicht mitzählt. 

Daher empfehlen wir allen Interessenten: habt keine Scheu, den Wohnberechtigungsschein zu beantragen, wenn die Wohnung, für die Ihr Euch interessiert, einen WBS erfordert! 

Ein anderes „Problem“, von dem wir häufig hören ist: „Unser Gehalt ist so gering, dass wir keine Rücklagen haben, mit denen wir die Genossenschaftsanteile bezahlen können“. 

Verständlich. 
Aber hier haben wir schon sehr viele – teils auch kreative – Lösungen gefunden. 

Wenn Eigenkapital, Bausparvertrag, Kredit bei der Hausbank und „früh ausgezahltes Erbe von Mama und Papa“ keine Lösung sind, dann solltest Du wissen, dass es für den Kauf von Genossenschaftsanteilen einen sehr günstigen (weil staatlich geförderten) KFW-Kredit gibt

Was genau das bedeutet und was Du tun musst, um den zu bekommenden, würde den Rahmen dieser Webseite sprengen. Da müsstest Du bitte selbst weiter recherchieren :-).

Die ein oder andere Wohnung von uns „gehört“ übrigens nicht dem, der darin wohnt. Es lohnt sich, mal ausführlich mit den eigenen Eltern, dem reichen Onkel oder sogar mit der besten Freundin über unser Genossenschaftskonzept zu reden. Bei dem ein oder anderen Gutsbewohner wurden die Genossenschaftsanteile nämlich nicht von dem gekauft, der später hier eingezogen ist, sondern z. B. von einem Familienmitglied.
(Bei einer geförderten Wohnung muss der Bewohner den WBS haben – nicht der Besitzer der Genossenschaftsanteile.) 

Wenn Ihr Euch wirklich für eine Wohnung interessiert und es scheitert ausschließlich an den Genossenschaftsanteilen, dann sprecht nach der Wohnungsbesichtigung unbedingt unseren Vorstand an – gemeinsam finden wir sicher eine Lösung!